Reinhard Houben

Bundestag beschließt Reform des Postgesetzes

Postzusteller

Seit der letzten Reform des Postgesetzes im Jahr 1997 hat sich die Welt massiv verändert: Es werden immer weniger Briefe verschickt, die Menschen tauschen stattdessen Mails oder Chatnachrichten aus. Deshalb erlaubt die Politik der Deutschen Post, in diesem Bereich in Zukunft langsamer zu arbeiten. Bisher muss sie 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zustellen und 95 Prozent am zweiten. In der Reform wird die 80-Prozent-Vorgabe gestrichen und die 95-Prozent-Vorgabe auf den dritten Werktag geschoben. Dadurch kann die Post Kosten senken und auf Flugzeuge zum Brieftransport verzichten. Umgekehrt ist der Paketmarkt seit 1997 rasant gewachsen.

Reinhard Houben betonte in der Bundestagsdebatte, dass es angesichts der geänderten Nachfrage - also weniger Briefe und mehr Pakete - Handlungsbedarf gebe. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin flächendeckend mit Briefen und Paketen versorgt werden - und dies zu günstigen Konditionen“.

Das Gesetz nimmt auch die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche in den Blick. Ein Subunternehmer-Verzeichnis bei der Bundesnetzagentur soll für mehr Transparenz sorgen und dabei helfen, schwarze Schafe aus dem Markt zu drängen. Außerdem können die Bundesnetzagentur und der Zoll den Subunternehmern dank neuer Berichts- und Speicherfristen stärker auf den Zahn fühlen als bisher: Die Daten von Zustelltouren - wann also ein Zusteller an einem Paket sein erstes Paket und wann sein letztes abgegeben hat - sollen künftig verfügbar sein. Dadurch könnten Kontrolleure Arbeitszeit-Verstöße erkennen.