Dienstanbieterpflicht prüfen
Im Wettbewerb mit den großen deutschen Handynetzbetreibern bekommen kleine Konkurrenten Gegenwind. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Dienstag in Bonn ein Gutachten, demzufolge es einen wirksamen Wettbewerb am Markt gibt. Hätte sich das Gegenteil herausgestellt, wäre das ein starkes Argument für eine „Diensteanbieterverpflichtung“ gewesen. Bei so einer Pflicht müssten die Netzbetreiber Kapazitäten an die kleinen Firmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Unternehmen wichtig für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und für den Wettbewerb. In der Bundespolitik gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf die Diensteanbieterverpflichtung. Die Liberalen sehen sie grundsätzlich positiv, um den Wettbewerb zu stärken. „Die Bundesnetzagentur sollte genau prüfen, ob die Argumente des Gutachtens stichhaltig sind“, sagt Reinhard Houben. Unter Umständen könnte es doch sinnvoll sein, so eine Vorschrift einzuführen.