Reinhard Houben

Einigung bei Novellierung des Wettbewerbsrechts

Kartellamt

Nach monatelangem Tauziehen innerhalb der Ampelkoalition will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch die Reform des Wettbewerbsrechts beschließen. Mit dieser soll das Kartellamt deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten bekommen als bislang möglich. SPD, Grüne und FDP hatten sich schon im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) „weiterzuentwickeln“. Nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine nahm die politische Debatte Fahrt auf, als die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen deutlich stärker stiegen als die Rohölpreise. Im September gab das Ministerium den Gesetzentwurf in die Abstimmung. Wirtschaftsverbände, aber auch die FDP kritisierten die geplanten Änderungen als zu weitgehend. Reinhard Houben zeigt sich mit der schließlich geeinten Gesetzesfassung zufrieden. Eine Entflechtung von Unternehmen sei nur dann möglich, wenn alle anderen Befugnisse ausgeschöpft seien. „Auch wurde der Rechtsschutz gegen die Feststellung der Störung des Wettbewerbs ausgeweitet“, sagte er der F.A.Z.