FDP beschließt Positionspapier zur Änderung des Streikrechts
Die FDP fordert in einem aktuellen Positionspapier, Lehren aus den GDL-Streiks im Winter zu ziehen: Die Augsburger Allgemeine zitiert daraus: „Die Auswirkungen der Tarifauseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn sowie der Bestreikung weiterer Bereiche der kritischen Infrastruktur auf unbeteiligte Dritte und die Gesamtgesellschaft erfordern ein Umdenken.“ Demnach sollen neue Regeln für Warnstreiks von Angestellten der kritischen beziehungsweise sensiblen Infrastruktur gelten. Hierzu zählen etwa der Transport und Verkehr, der Gesundheitssektor oder auch Bereiche der Energie- und Wasserversorgung.
Die Autoren, darunter Reinhard Houben, betonen in dem Papier, dass das im Grundgesetz verankerte Streikrecht nicht angetastet werden solle, die gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch neu formuliert werden müssten: „Ziel muss es sein, das Streikrecht zu wahren und im selben Schritt die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren. Gerade die ausufernden Streiks bei der Bahn haben gezeigt, dass wir Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe im Bereich der kritischen Infrastruktur benötigen“, erklärt Reinhard Houben. Selbstverständlich müssten die Tarifparteien selbst Regelungen finden. „Wenn das nicht geschieht, dann soll das Gesetz Leitplanken bieten.“ Leitplanken, die nach dem Positionspapier wie folgt aussehen könnten:
Für die „genaue Ausgestaltung des Schlichtungsablaufs“ soll eine „Schlichtungsvereinbarung“ vor Beginn der Verhandlungen verpflichtend sein. Falls sich die Tarifvertragsparteien nicht auf einen Schlichter oder ein Schlichterteam einigen, muss eine neutrale Instanz für die Ausarbeitung beauftragt werden.
Zudem soll ein Notbetrieb von mindestens 50 Prozent einen Totalausfall verhindern.
Die mindestens drei Tage zuvor angekündigten Warnstreiks sollen maximal vier Stunden dauern.
Auf jeden Streik muss eine der Ankündigungsfrist entsprechende verbindliche Abkühlungsphase folgen.
Die FDP betont, die vorgeschlagenen Regeln für das Streikrecht im Bereich der kritischen Infrastruktur sollen vor allem die „Verhältnismäßigkeit“ wahren und Schaden von den Fahrgästen und der Wirtschaft abwenden.