FDP für strengere Streikregeln bei kritischer Infrastruktur
Ein Streik sollte sich gegen einen bestimmten Arbeitgeber oder eine Branche richten. Es darf aber nicht das Ergebnis eines Streiks sein, dass ganze Gruppen der Bevölkerung darunter leiden müssen. So ist es aber gewesen, als die GDL den Bahnverkehr lahmgelegt hat. Auch im Flugverkehr oder im Gesundheitsbereich kann nicht ohne Folgen für die Allgemeinheit gestreikt werden. Deshalb fordert die FDP seit einigen Monaten neue gesetzliche Regelungen für die Abläufe von Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur.
Dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion ein Positionspapier erarbeitet, aus dem nun mehrere Medien berichtet haben. Die Regeln sollen gelten für das Transport- und Verkehrswesen, die Gesundheits- und Sozialversorgung, Kindertageseinrichtungen, die Energieversorgung, den Brand- und Zivilschutz und die Siedlungsabfallentsorgung. Ziel müsse es sein, das Streikrecht zu wahren und im selben Schritt die Auswirkungen für die Bevölkerung zu minimieren. Es sei notwendig, die Interessen unbeteiligter Dritter angemessen zu berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit von Streiks sicherzustellen. Daher sollte der gesetzgeberische Spielraum genutzt werden.
Reinhard Houben stellt die Vorschläge vor: „Streiks sollen hier künftig mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Ein Notbetrieb von mindestens 50 Prozent müsse aufrechterhalten werden. Warnstreiks dürften maximal vier Stunden dauern. Ein Schlichtungsversuch soll verpflichtend sein, sobald die Arbeitgeber oder Gewerkschaften diesen wünschen. In Tarifverträgen sollen diese Regeln geändert werden können.“
Die FDP betont, dass das Streikrecht als Grundrecht und im Rahmen der Tarifautonomie ein hohes und schützenswertes Gut sei. Aber gerade, wenn kritische Infrastruktur betroffen ist, müsse Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden. Reinhard Houben: „Gerade die ausufernden Streiks bei der Bahn haben gezeigt, dass wir Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe im Bereich der kritischen Infrastruktur benötigen. Selbstverständlich müssen die Tarifparteien selbst Regelungen finden. Wenn das nicht geschieht, dann soll das Gesetz Leitplanken bieten.“