Houben: Interessenskonflikte bei Überprüfung von Rückzahlung von Staatshilfen vermeiden
Das Wirtschaftsministerium hat die Ressortabstimmung für ein Reparaturgesetz bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet. Wichtigster Baustein ist die Umsetzung der Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen. Das kann aufgrund der Auflagen passieren, die die EU-Kommission Deutschland für die Preisbremsen gemacht hat. Diese beinhalten Vorgaben, etwa, dass Unternehmen je nach Branche nur bis zu einer bestimmten Grenze entlastet werden dürfen oder ihr Gewinn sinken muss. Für die Auszahlung der staatliche Entlastung sind die Energieversorger zuständig. Mit den Rückzahlungen will Habeck sie aber nicht belasten. Stattdessen sollen laut Gesetz „Prüfbehörden“ dafür zuständig gemacht werden, heißt es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums. Weil staatliche Stellen dafür allerdings bei Weitem nicht genügend Kapazitäten haben, wird das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben. Das dürften insbesondere bekannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie PwC oder KPMG sein. PwC ist bereits für die Prüfung der Anträge der Energieversorger bei der KfW aktiv. Von der staatlichen Förderbank erhalten diese die Erstattungen dafür, dass sie ihre Energie im Zuge der Preisbremsen günstiger an ihre Kunden verkaufen. Gleichzeitig berät PwC Unternehmen, wie sie am besten an die Staatshilfen kommen. Diese Doppelrolle sorgt für Kritik. „Eine Beratungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Antragsstellung für Staatshilfen berät, sollte dabei nicht zugleich mit der Prüfung ebendieser Anträge betraut werden“, sagte Reinhard Houben dem Handelsblatt.