Reinhard Houben

Investitionsprüfgesetz: Lex China oder Lex Drittstaaten?

Das Handelsblatt hatte am Montag exklusiv über ein Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums berichtet. Die Pläne sehen vor, das Anwendungsgebiet der Investitionsprüfung deutlich auszuweiten. Sie adressieren China nicht direkt, zielen aber vor allem auf die Volksrepublik ab. Chinesische Unternehmen hatten - unterstützt durch das Regime in Peking - in den vergangenen Jahren massiv versucht, an deutsches Know-how zu gelangen, durch Übernahmen, inzwischen vermehrt aber auch durch Lizenzen. Nach Einschätzung von Reinhard Houben müsse zuerst geklärt werden, „ob man sich über die Konsequenzen für deutsche Unternehmen wirklich im Klaren ist“. Es stelle sich die Frage, wie klug neue Investitionshürden wären, während ohnehin Investitionen in Deutschland fehlten. Houben macht dahingehend einen ungewöhnlichen Vorschlag: Es sei „ratsam zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, nach Ländern zu differenzieren“. Habecks Vorschläge für die Reform der Investitionskontrolle würden für alle Investoren von außerhalb der EU gelten. Ein allgemeines Regelwerk ist Grundsatz der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Ideen, Sonderregeln für China zu schaffen, waren im Wirtschaftsministerium wegen der schwierigen Umsetzung früh verworfen worden. Houben bringt das Thema nun erneut auf.