Koalition einigt sich auf Kompromiss beim Postgesetz
Das aktuelle Postgesetz stammt aus dem Jahr 1998, kurz nach der Umwandlung der Deutschen Bundespost in die Deutsche Post AG. Viele Regelungen sind deshalb reichlich veraltet. Viel hat sich seitdem verändert, der Briefverkehr hat deutlich abgenommen. Umgekehrt hat der Online-Handel und damit der Paketversand stark zugenommen. Seit Jahren wird daran gearbeitet, das Gesetz zu modernisieren. Nachdem die Große Koalition dies nicht geschafft hat, hat die Ampelkoalition jetzt endlich eine Einigung erzielt.
Das von SPD und Grünen geforderte Verbot von Sub-Subunternehmen - also der Weitergabe von ohnehin schon extern vergebenen Aufträgen - ist vom Tisch. Stattdessen setzen die Fraktionen auf relativ scharfe Kontrollpflichten. Außerdem sollen die Subfirmen verpflichtet werden, unter anderem Informationen zur Arbeitszeit vorzuhalten. Behörden können diese Informationen mit den Daten vergleichen, die bei der Abgabe von Paketen erfasst wurden - und so Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz feststellen.
Strittig war zudem, ob Pakete ab 20 Kilo nur zu zweit ausgeliefert werden dürfen. Hier einigten sich die Koalitionsvertreter darauf, dass dies der Regelfall sein soll, außer wenn ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung steht. Dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung zulässig. Welches Hilfsmittel das sein kann, soll das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium in einer ergänzenden Verordnung binnen sechs Monaten klären.
Weitgehend unstrittig war in den Verhandlungen der Ampel-Koalitionäre der Vorschlag der Bundesregierung, dass die Post künftig weniger Zeitdruck haben soll. Bisher muss sie 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zustellen und 95 Prozent am übernächsten. Künftig soll dieser Pflichtwert erst am dritten Tag nach dem Einwurf in den Briefkasten greifen.
Durch diesen verminderten Zeitdruck kann die Post Kosten senken. Ihre nächtliche inländische Briefbeförderung im Flugzeug hat sie unlängst bereits eingestellt. Diese Inlandsflüge waren angesichts des CO2-Ausstoßes in puncto Klimaschutzes fragwürdig. Für den Verbraucher heißt das, dass er im Schnitt etwas länger warten wird auf einen Brief.
Reinhard Houben erklärte dazu gegenüber der DPA, dass man mit dem neuen Postgesetz den Wettbewerb im Paketmarkt sicherstelle. „Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher. Als zuständiger Berichterstatter bin sehr froh, dass wir dieses Ergebnis erzielt haben.“ Das Postgesetz beweise die Handlungsfähigkeit der Koalition.
Nach der Einigung der Koalitionäre nach langen Verhandlungen soll es nun schnell gehen: Am Mittwoch soll der Gesetzesvorschlag in den Wirtschaftsausschuss des Bundestags und noch bis Ende der Woche ins Plenum kommen. Stimmt der Bundesrat im Juli zu, wäre das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossene Sache.