Lieferkettengesetz: Notwendiger Aufwand oder unzumutbare Verschärfung?
Nach der grundsätzlichen Einigung von Europaparlament und Rat ist das EU-Lieferkettengesetz auf der Zielgeraden. Damit müssen große Unternehmen in Zukunft ihre Lieferkette kontrollieren und dokumentieren, sie können auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Sollte diese Richtlinie final von den EU-Mitgliedsländern bestätigt werden, wäre sie schärfer als das bestehende deutsche Lieferkettengesetz: Sie soll für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. Die Pflichten sollen indes auch für Unternehmen ab 250 Beschäftigten mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro in Kraft treten, wenn mindestens 20 Millionen davon in bestimmten Risikosektoren umgesetzt werden. Darunter fallen etwa Textilien, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelherstellung, Abbau von mineralischen Rohstoffen.
Auch eine zivilrechtliche Haftung ist vorgesehen – damit könnten Geschädigte gegen die Unternehmen am Ende der Lieferkette in Europa auf Schadensersatz klagen. Für SPD und Grüne ist das ein Durchbruch – die FDP aber murrt, sie war bislang gegen solch eine Richtlinie. Wird die Brüsseler Entscheidung zu einer erneuten Belastungsprobe für die Ampel-Koalition in Berlin? Reinhard Houben zeigt sich kritisch gegenüber der Einigung in Brüssel.