Nächste schallende Ohrfeige für Ex-Minister Scheuer
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Regeln für die milliardenschwere Auktion von Mobilfunkfrequenzen aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt. Der Grund: Die Richter sehen eine „massive Einflussnahme“ durch das Bundesverkehrsministerium unter der damaligen Leitung von Andreas Scheuer (CSU) auf die Bundesnetzagentur als erwiesen an. Also auf eine Behörde, die eigentlich zu jeder Zeit unabhängig von der Politik zu agieren hat. Diese Unabhängigkeit sei im Fall der damaligen 5G-Auktion nicht mehr gewährleistet gewesen, so die Richter.
Was der Richterspruch für Mobilfunkkunden bedeutet, ist noch unklar. Das Gericht hat zwar die unzulässige Einflussnahme festgestellt und das formelle Verfahren bemängelt, sich aber nicht mit den konkreten Inhalten der Auktion beschäftigt. Die Bundesnetzagentur erklärt, sie müsse „die genauen Auswirkungen des Urteils“ noch prüfen. „Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland“, so ein Sprecher. Geklagt hatten die beiden Kommunikationsanbieter Ewe Tel und Freenet. Sie werfen dem Ministerium eine politische Einflussnahme auf die Bundesnetzagentur vor. Diese habe in Folge den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt be- und somit günstigere Preise verhindert. Die Behörde hatte das stets zurückgewiesen: Alle Entscheidungen seien damals aufgrund fachlicher Erwägungen getroffen worden, man habe der Politik nichts zugesagt. Auch das Ministerium hatte den „Versuch einer unzulässigen Beeinflussung“ stets bestritten. Die Kölner Richter sehen das nun anders. Das Ministerium habe „in erheblicher Weise“ versucht, Einfluss auf die Entscheidungen der Behörde zu nehmen.
Reinhard Houben sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.“ Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. „Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter.“ Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen.