Postgesetz: Schwarze Schafe müssen wirksam aussortiert werden
Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung und somit von Werkverträgen und Nachunternehmerketten. Sollten die Subunternehmen tarifgebunden sein, sollten sie aber doch tätig sein dürfen. Die Bundesregierung sieht es anders als die Länderkammer. Aus Sicht der Regierung reichen die vorgesehenen Überprüfungen der Unternehmen aus, wie aus einer Gegenäußerung der Regierung auf die Länderforderungen hervorgeht. Der Grüne Bsirske wandte ein: Die Behörden könnten die mobil tätigen Beschäftigten in der unübersichtlichen Branche kaum kontrollieren. „Es droht eine Fortsetzung des systematischen Rechtsbruchs”, warnte er. Deshalb sollte nur noch ein Subunternehmen erlaubt sein und keine Subunternehmerketten. Diese Ansicht vertritt auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff. Er würde sogar generell Subunternehmen in der Branche verbieten. Allerdings sind ihm vor allem die Subunternehmerketten ein Dorn im Auge - deren Beseitigung hat für ihn Priorität. Vom Koalitionspartner FDP kommt Widerspruch zur Haltung von Rot-Grün. „Ein Verbot von Subunternehmen wäre Gift für den Wettbewerb in der Paketbranche”, sagte der Liberale Reinhard Houben. Besonders die Wettbewerber von DHL sind auf den Einsatz dieser Firmen angewiesen. Außerdem hält der FDP-Bundestagsabgeordnete die Annahme für „schlichtweg falsch”, „dass die Arbeitsbedingungen im Paketmarkt flächendeckend schlecht sind und Arbeitsschutzstandards strukturell unterlaufen werden”. Schwarze Schafe müssten wirksam aussortiert werden. „Dies regelt die Gesetzesnovelle mit den engen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen, um sich überhaupt als Anbieter von Postdienstleistungen registrieren zu können.” Auch der Einsatz von Sub-Sub-Unternehmern sei in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll. Daher sei schon 2019 im Paketboten-Schutz-Gesetz eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt worden.