Reinhard Houben

Wer im Ruhestand ist, hat einen planbaren Lebensabend verdient.

Der aktuelle Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Gebäudeenergiegesetz, sieht vor, dass Menschen ab 80 Jahren von der Umrüstung ausgenommen sind, wenn die alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Reinhard Houben sagte der WELT: „Die Befreiung von Menschen erst ab 80 Jahren ist vollkommen willkürlich und lässt viele Menschen außen vor, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.“ Er fordert daher, dass die Befreiung von der Umrüstung für selbst genutztes Eigentum an den Renteneintritt gekoppelt wird. Houben wies zudem daraufhin, dass Menschen im Ruhestand häufig keine Kredite mehr erhalten, um die Anfangsinvestition für eine Heizungsumrüstung zu stemmen. Daher müssten die Rahmenbedingungen für Kreditvergaben an ältere Menschen von den Kreditinstituten neu gefasst werden. Die gesamten Kosten der Heizungsumrüstung durch Subventionen komplett abzufedern sei illusorisch. Hier fehle im Bundeshaushalt schlicht das Geld. Houben weiter: „Wenn jemand nach einem erfüllten Erwerbsleben in die Rente wechselt, haben die Menschen einen planbaren Lebensabend mehr als verdient. Das gebietet allein der Respekt vor der Lebensleistung.“