Wettbewerb im Briefmarkt sicherstellen
Seit 2010 wird für deren Zustellung 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, auf die der Staat nun aber laut Referentenentwurf wieder verzichten möchte. Denn die vorsortierten Massensendungen will die Regierung künftig der Kategorie „Briefuniversaldienstleistungen“ zuordnen, und die sind von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Vergünstigung verursache Steuerausfälle von jährlich 115 Millionen Euro, heißt es im Kommentar zum Gesetzentwurf. Das jedoch hält der Bundesverband Briefdienste (BBD), ein Zusammenschluss von 50 privaten Zustellfirmen wie Citipost, PIN Mail und BW-Post, für geschönt. Noch ist die Umsatzsteuerbefreiung für die Post nicht ausgemacht. Aktuell laufen die Vorgespräche im Bundestag. Am 22. Februar soll sie dort erstmals offiziell beraten und einen Monat später beschlossen werden. Die zuständigen Abgeordneten im Bundestag machen klar, dass Änderungen nicht ausgeschlossen, aber schwierig sind. Das neue Postgesetz dürfe nicht zu einem Verschwinden kleinerer Anbieter führen, sagt Reinhard Houben: „Auch wenn der Briefmarkt schrumpft, müssen die Rahmenbedingungen hier weiterhin Wettbewerb zulassen.“